Bloss nicht ins Gefängnis!

Das kleine Einmaleins der Strafen

Ein 36-jähriger borgt sich den Roller seiner Mutter für einen schnellen Einkauf. Obwohl dieser nicht fahrtüchtig und der Mann selber nicht fahrberechtigt war. Prompt landet er in einer Polizeikontrolle. Kurze Zeit später flattert der saftige Strafbefehl in den Briefkasten: Weil es nicht sein erstes Verkehrsdelikt war, drohen ihm 2 Monate Gefängnis. Das will er auf keinen Fall!

Muss man eine bedingte Freiheitsstrafe wirklich nicht antreten? Und was ist eigentlich genau der Unterschied zwischen einer Busse und einem Strafbefehl? Gerichtsreporterin Brigitte Hürlimann und Boas Ruh sind zurück im Studio mit einem kleinen Einmaleins des Schweizerischen Strafgesetzbuchs.

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Den Artikel zum kleinen Einmaleins der Strafen gibt es hier -->

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Produktion: Gérôme Martin Hosts: Brigitte Hürlimann & Boas Ruh


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