Häusliche Gewalt: Zu unrecht in Haft?

Der Justiz-Podcast der Republik, Folge 4

Zuerst zeigt die Frau ihren Mann an, dann der Mann seine Frau. Es geht um häusliche Gewalt. Das Gericht muss herausfinden, ob an den Beschuldigungen etwas dran ist.

Download it: MP3

Eine Frau erstattet Strafanzeige gegen ihren Mann wegen Vergewaltigung und häuslicher Gewalt, woraufhin er für fünf Monate in Untersuchungshaft muss. Vor Gericht erklärt sie ihre Aussagen für unwahr, der Mann wird freigesprochen. Dafür wird sie unter anderem wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Dann, erneut eine Wendung: Der Mann erstattet Strafanzeige gegen seine Frau wegen sexueller Nötigung, woraufhin sie verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Jetzt kämpft sie vor dem Obergericht für einen Freispruch.

Wer von beiden Eheleuten lügt? Und wer sagt die Wahrheit? Wer beschuldigt den oder die andere zu Unrecht – mit dramatischen Konsequenzen? Brigitte Hürlimann, langjährige Gerichtsreporterin bei der Republik, und der Host Boas Ruh sprechen in dieser Folge über die Strafbarkeit von Falschaussagen und die juristischen Fallstricke bei Vier-Augen-Delikten.

Der in dieser Podcast-Folge besprochene Fall kann hier nachgelesen werden


Dies ist ein Podcast der Republik, dem digitalen Magazin für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Wir sind werbefrei und werden von unseren Leserinnen und Lesern finanziert. Alle Beiträge der Republik gibt es zum Lesen oder zum Anhören. Interessiert? Dann testen Sie uns 21 Tage lang kostenlos und unverbindlich.

Oder unterstützen Sie uns mit einem Monats- oder Jahresabo.


Comments

by MetaTr on
Hallo Zusammen Sehr spannender Fall und auch immer super wiedergegeben. Was mich in dieser Folge allerdings stört - und das liegt daran, dass Ihr ausgezeichneten Journalismus betreibt und die Erwartungenentsprechend hoch sind - ist die Aussage über der Art. 59. Es ist zwar so, dass dieser Artikel in den Medien oft als "kleine Verwahrung" bezeichnet wird, dieser Begriff wurde jedoch wohl von der Boulevard-Presse erfunden und gefüttert. Im Format der Republik erwarte ich allerdings eine klare Differenzierung. Der Art. 59 hat kaum etwas mit einer Verwahrung gemeinsam, sondern ist eine "bessernde Massnahme", sprich, es wird auf eine Verbesserung der Legalprognose hingearbeitet. Die Verwahrung hingegen ist eine "sichernde Massnahme" und dient rein zum Schutz der Gesellschaft.

New comment

Your name or nickname, will be shown publicly
At least 10 characters long
By submitting your comment you agree that the content of the field "Name or nickname" will be stored and shown publicly next to your comment. Using your real name is optional.