Sanija Ameti: Geht es wirklich um religiöse Gefühle?
Sanija Ameti wird verurteilt – wegen Störung der Glaubensfreiheit. Wir besprechen das Urteil.
Im September 2024 feuert die damalige GLP-Politikerin, Co-Präsidentin von Operation Libero und Zürcher Stadtparlamentarierin Sanija Ameti rund zwanzigmal auf ein Bild aus einem Auktionskatalog, das Maria mit dem Jesuskind darstellt. Danach veröffentlicht sie zwei Fotos dieser Aktion auf Instagram. Sie löscht den Post wenige Stunden später und entschuldigt sich, doch der Schaden ist angerichtet.
Das Bezirksgericht Zürich hat die 34-Jährige wegen Störung der Glaubensfreiheit zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte eine Bestrafung gefordert, sondern auch 24 Privatklägerinnen; unter ihnen die Junge SVP und der Verein Mass-voll.
In «Dritte Gewalt» spricht die langjährige Gerichtsreporterin Brigitte Hürlimann mit Boas Ruh über ihre spannendsten Fälle. Über fehlerhafte Gutachten, die parallele Militärjustiz und die schwierige Wahrheitsfindung bei Vier-Augen-Delikten.
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Weiterführende Links
- Schweizerisches Strafgesetzbuch, Artikel 261: Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
- Plötzlich sind sie alle religiös – Brigitte Hürlimann, Republik
- Was uns der Fall Sanija Ameti lehrt – Elia Blülle, Republik
Produktion: Basil Koller Hosts: Brigitte Hürlimann & Boas Ruh
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