Gleichstellungsfragen hinter verschlossenen Türen

Eine Bankerin klagt wegen zu tiefem Lohn gegen ihren Arbeitgeber. Sie fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht. Nur leider wissen wir nicht, wie es ausgeht.

Sie habe weniger verdient als ihre männlichen Kollegen, darum sei das Gleichstellungsgesetz verletzt. So sieht es eine Bankerin.

Sie klagt gegen ihren früheren Arbeitgeber. Wie der Prozess ausgeht, bleibt aber geheim – die Republik-Gerichtsreporterin wird vor die Tür gestellt.

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Für die Bank geht es um eine vernachlässigbare Summe: Insgesamt 30’000 Franken fordert eine ehemalige Angestellte ein. Das sei die Summe, die sie weniger verdient habe als ihre männlichen Kollegen.

Doch als der Prozess zwischen Arbeitgeberin und der ehemaligen Angestellten vor dem Zürcher Arbeitsgericht zum Abschluss kommt, erfährt die Öffentlichkeit nichts über den Ausgang der Verhandlung. Denn Gerichtsreporterin Brigitte Hürlimann wird vor die Tür gestellt.

Und so hört Hürlimann nicht, welche Einschätzung das Zürcher Arbeitsgericht abgibt und worauf die Klägerin und die Vertreter der Bank sich einigen. Ein Justizfall von gesellschaftlichem Interesse verschwindet aus der Öffentlichkeit. Welche Probleme solch Geheimverhandlungen mit sich bringen und wie sich Hürlimann gegen den Rauswurf wehrt, erzählt sie in dieser Podcast-Folge.

Sie möchten uns etwas mitteilen? Für Rückmeldungen, Kritik, Lob, … sind wir erreichbar via Mail (audio@republik.ch oder Sprachnachricht (079 507 60 59).

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Produktion: Basil Koller Hosts: Brigitte Hürlimann & Boas Ruh


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